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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Reinigung der uns übergebenen Textilien wird fachgerecht gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt. Sollten verschiedene Pflegemöglichkeiten gemäß Pflegekennzeichnung des Herstellers möglich sein, so wählen wir die Pflegemethode, die für die Art der Verschmutzung am besten geeignet erscheint.
Für Beschädigungen, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller. Befindet sich im Reinigungsgut kein Pflegekennzeichen des Herstellers, so hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung erfolgt dann auf sein Risiko.
Soweit bestimmte Leistungen von uns nicht erbracht werden können, vermitteln wir sie an einen anderen Fachbetrieb. In diesem Fall erbringen wir nur die Vermittlung als Leistung und stehen nicht für die vermittelten Leistungen ein. Für Ansprüche in diesem Zusammenhang haftet der von uns beauftragte Fachbetrieb.
Pflichten des Kunden
Der Kunde hat bei der Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z. B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung), hinzuweisen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Wert des Reinigungsgutes zu informieren, soweit dieser 500 € überschreitet.
Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber, Kosmetikartikel (z. B. Lippenstifte) sowie Papier.
Für Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut Dritter, die durch den Verbleib solcher oder ähnlicher Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, es sei denn, ihn trifft keine Verschuldensverantwortung.
Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden (z. B. ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Beständigkeit oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel), nicht haften.I
Rückgabe des Reinigungsgutes
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen.
Die Abholung hat innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist haben wir nicht mehr die Verpflichtung, das Reinigungsgut für den Kunden aufzubewahren. In der Zeit nach dem dritten Monat bis zum Ende von einem Jahr sind wir nur dann von der Verwahrungspflicht entbunden, wenn der Kunde uns ein Verschulden des Reinigers zweifelsfrei nachweisen kann.
Nach einem Jahr sind wir gesetzlich vom Verwahrungsrecht befreit, so dass wir berechtigt sind, das Reinigungsgut der Verwertung zuzuführen. In der Regel wird das Reinigungsgut karitativen Einrichtungen kostenlos überlassen.
Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen.
Offensichtliche Schäden oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Abholung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bereits versteckte Schäden sind bei Feststellung unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet, das reklamierte Reinigungsgut dem Reiniger zum Zwecke der Überprüfung vorzulegen.
Der Kunde ist weiter verpflichtet, das Reinigungsgut ungetragen und unbenutzt zu der Überprüfung vorzulegen.
Bei Schäden des Reinigungsgutes, die auf unsere unsachgemäße Reinigung zurückzuführen sind, haften wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatz oder Vergütung des Zeitwertes des Reinigungsgutes.
Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nachweislich durch den Kunden oder durch Dritte verursacht, verschärft oder anderweitig beeinflusst wurde bzw. wird.
Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine Pflicht verletzt wurde, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung bei Verlust des Reinigungsgutes ist beschränkt auf den Zeitwert, maximal jedoch auf den Betrag von 500 €.
Bei Abhandenkommen eines Gegenstandes infolge eines Diebstahls haftet der Reiniger nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Rücktrittsansprüche und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die gesetzliche Neuberechnung ausgeschlossen ist.
